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   BayObLG, 10.06.2002 - 3Z BR 98/02   

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BayObLG, 10.06.2002 - 3Z BR 98/02 (https://dejure.org/2002,25141)
BayObLG, Entscheidung vom 10.06.2002 - 3Z BR 98/02 (https://dejure.org/2002,25141)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 3Z BR 98/02 (https://dejure.org/2002,25141)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 20 W 155/03

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen;

    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind.
  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Sowohl diese neue Gesetzeslage, als auch Gründe der Vergleichbarkeit und Praktikabilität sprechen dafür, diese Grundsätze auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (so auch BayObLG FGPrax 2002, 218 und 271; OLG Köln NJW-RR 2003, 374 und OLG Report Köln 2003, 228).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2004 - 20 W 288/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde in Kostensachen: Vorhandensein

    Die Zulassung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Landgerichts, Zulassung und Nichtzulassung sind grundsätzlich unanfechtbar (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 170-173 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, 2. Aufl., 2001, § 14, Rdnr. 35, 36, 38, 39; BayObLG FGPrax 2002, 218 für die Zulassung nach §§ 27 Abs. 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG), wie ausdrücklich jetzt § 14 Abs. 4 Satz 4 der Neufassung festlegt.
  • OLG Frankfurt, 16.09.2003 - 20 W 319/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08

    Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des

    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • OLG Frankfurt, 26.09.2003 - 20 W 329/03

    Kostenansatz in Grundbuchsachen: Fehlerfreie Ermessensausübung des Landgericht

    Die Zulassung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Landgerichts, Zulassung und Nichtzulassung sind grundsätzlich unanfechtbar (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 170-173 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, 2. Aufl., 2001, § 14, Rdnr. 35, 36, 38, 39; BayObLG FGPrax 2002, 218 für die Zulassung nach §§ 27 Abs. 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 39/03

    Zulassung der weiteren Beschwerde in Kostensachen: Vorhandensein

    Die Zulassung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Landgerichts, Zulassung und Nichtzulassung sind grundsätzlich unanfechtbar (vgl. Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 14, Rdnr. 170-173 m.w.H.; Rohs/Wedewer: KostO, 2. Aufl., 2001, § 14, Rdnr. 35, 36, 38, 39; BayObLG FGPrax 2002, 218 für die Zulassung nach §§ 27 Abs. 1, 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 168/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen

    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige

    Nachdem der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts offengelassen hatte, ob diese Grundsätze auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Anwendung kommen können (BayObLG FGPrax 2002, 218; BayObLGZ 2002, 274) hat der 2. Zivilsenat mit Beschluss vom 04.12.2002 (MDR 2003, 410) eine Gleichbehandlung bejaht und zwar nicht nur für die sog. echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem streitigen Verfahren der Zivilprozessordnung angenähert sind und zu denen insbesondere ganz überwiegend die Verfahren in Wohnungseigentumssachen zählen.
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

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